E-Mails

Die Verwaltung erledigt viele ihrer Aufgaben auf elektronischem Wege. E-Mails sind dabei ein elementares Arbeitsmittel. Wie für Briefbogen und Fax muss es deshalb Regeln zur textlichen und grafischen Gestaltung von elektronischer Post geben.

Aufgrund der Analogie zur Papierpost gilt für E-Mails das im dienstlichen Schriftverkehr etablierte Verfahren. Zu beachten sind außerdem die Schreib- und Gestaltungsregeln nach DIN 5008:2020-03 in ihrer jeweils aktuellsten Fassung. Setzen Sie den Text in Arial Standard 12 pt. Vermeiden Sie allzu viele unterschiedliche Schriftgrade sowie, wo immer möglich, fett oder kursiv gesetzten Text.

Mit Ausnahme der Dachmarke für Schleswig-Holstein enthalten E-Mails weder figürliche Vignetten oder sonstige Symbole, noch farbige Gestaltungen oder Hintergrundmuster und ebenso wenig Losungen oder Umwelthinweise, die mit den dienstlichen Belangen des Absenders nichts zu tun haben.

Signaturen in E-Mails
Die Signatur wird in Arial Standard 12 pt verfasst und enthält:

  • Grußformel
  • Vorname, Nachname
  • Behördenbezeichnung
  • Fachbereich/Aufgabe (optional)
  • Kenn-Nummer
  • Postadresse
  • Telefonnummer (T)
  • Faxnummer (F)
  • E-Mail-Adresse (oder Funktionspostfach)
  • Den textlichen Hinweis: Über dieses E-Mail Postfach kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Dokumente.
  • Internetadresse der Landesregierung
  • Links zu den Facebook- und Twitter-Auftritten der Landesregierung (optional)* 

Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Referates Dachmarke im Wirtschaftsministerium.

 

* Hinweis: Eine dienstliche Nutzung sozialer Medien – über die bestehenden Aktivitäten der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung, der Pressestellen der Ministerien und deren Online-Redaktionen hinaus – ist gegenwärtig nicht vorgesehen.