Barrierefreiheit

Gemäß Artikel 12 Abs. 3 EU-Richtlinie 2016/2102 müssen die Inhalte von Websites und digitalen Dokumenten öffentlicher Stellen, die vor dem 23.09.2018 veröffentlich wurden, bis zum 23.09.2020 barrierefrei zugänglich sein. Darunter fällt auch der Zugang zum Marken-Manual der Landesdachmarke „Schleswig-Holstein. Der echte Norden.“ Um das Marken-Manual entsprechend der gesetzlichen Vorgaben barrierefrei zugänglich zu machen, wurde Folgendes vorgenommen.

Zum einen wurde die Webseite „Marken-Manual“ barrierefrei zugänglich gemacht. Dies betrifft vor allem technische und systemische Parameter der Website, unter der das Marken-Manual erreichbar ist. Das Online-Marken-Manual wurde auf ein entsprechendes System umgezogen. Dieses System erfüllt alle technischen Kriterien des barrierefreien Zugangs laut Artikel 12 Abs. 3 EU-Richtlinie 2016/2102.

Zum anderen muss das Manual seine Anwender befähigen, in digitalen Medien barrierefrei mit der Dachmarke zu arbeiten. Hier geht es also vornehmlich um die Darstellung von Regeln, wann (in welchen Anwendungsfällen) und wie (mit welchen Änderungen im Vergleich zur „normalen“ Anwendung des Corporate Designs) Barrierefreiheit zu gewährleisten ist. Veröffentlichungen in gedruckter Form und andere Offline-Medien sind von diesen Regeln beispielsweise nicht betroffen. Für Veröffentlichungen, die online publiziert werden, sind neue Vorgaben im Sinne des barrierefreien Zugangs zu den enthaltenen Informationen zu beachten. Hierfür wurde das Kapitel „Barrierefreiheit“ erstellt.

 

Digitale Medien sollen auch für Menschen mit Sehbehinderung zugänglich und verständlich sein. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Gestaltung von Schrift, Text und Bild. In welcher Form bestimmte Medien mit der Landesdachmarke Schleswig-Holstein optimiert und ergänzt werden sollten, damit alle Menschen – wie von der UN-Behindertenrechtskonvention vorgesehen – Zugang zu relevanten Medien erhalten, wird hier anhand verschiedener Beispiele gezeigt. Die hier verwendeten Empfehlungen in Bezug auf Größe und Beschaffenheit der zu verwendenden Schriften basieren auf den Standards der DIN.

In Schleswig-Holstein leben viele sehbehinderte Menschen, die trotz Sehhilfen zum Teil über weniger als 30% ihrer Sehkraft verfügen. Diese Zahl wird im Hinblick auf die immer älter werdende Bevölkerung in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Auch Menschen ohne Sehbehinderung profitieren bei schlechten Sichtverhältnissen, unzureichender Beleuchtung, Stress oder Leseschwächen von gut lesbarer Gestaltung. Inklusive Design-Styleguides sorgen dafür, dass Informationen für möglichst viele Menschen – unabhängig von ihrer Sehfähigkeit – lesbar und verständlich gestaltet werden können, ohne dabei auf gestalterische Qualität zu verzichten.

Die Wahrnehmung jedes Menschen ist individuell und komplex, die Technologie im Bereich der Medien befindet sich in stetigem Wandel, und die Entwicklungen barrierefreier Kommunikation stehen erst am Anfang. Die hier dargestellten Empfehlungen stellen ausschließlich den aktuellen Wissensstand dar. Nach wie vor ist es unverzichtbar, die Entwicklungen zu verfolgen sowie Darstellungen permanent zu überprüfen und ggf. zu ergänzen bzw. ändern.


Typografie

Schriftart

Für die Auswahl geeigneter Schriftarten für Menschen mit Seheinschränkungen sind folgende Faktoren besonders bedeutsam:

  • Erkennbarkeit
  • Unterscheidbarkeit
  • Offenheit
  • Strichstärkenkontrast

Die Linienstärke bestimmt die Schriftstärke, wie z. B. light oder bold. Diese Bezeichnungen können – je nach Schriftart – sehr unterschiedlich ausfallen. Für barrierearme Lesetexte sollten diese weder zu fein sein, damit ausreichender Kontrast zum Untergrund besteht, noch zu fett sein, da sonst die Punzen (Innenräume) in den Buchstaben zu klein wirken.

In barrierefreien Medien sollte daher ausschließlich die Schrift Avenir eingesetzt werden. Weiterhin kann zugunsten der Lesbarkeit auf Mediävalziffern verzichtet werden.


Schriftgröße

Eine Empfehlung in Bezug auf die Schriftgröße findet man in der DIN. Hier werden unterschiedliche Textarten sowie der Betrachtungsabstand und die Sehschärfe (Visus) berücksichtigt. Die Werte und Größen beziehen sich auf die Mittellänge, die in Millimetern angegeben wird. Der Schriftgrößenrechner auf www.leserlich.info hilft dabei, die richtige Schriftgröße für das konkrete Medium zu finden:

www.leserlich.info/kapitel/zeichen/schriftgroesse.php


Zeilenlänge und Zeilenabstand

Je länger die Zeilen sind, desto größer sollte der Zeilenabstand sein, damit die Leserin/der Leser beim Zeilenumbruch die nächste Zeile leichter finden kann. Sind die Zeilen kurz, darf auch der Zeilenabstand kleiner sein.

Es werden, nach DIN1450 aus April 2013, je nach Textart Zeilenlängen bis höchstens ca. 80 Zeichen empfohlen (inkl. Leerzeichen). Für die Darstellung auf Bildschirmen sollte generell ein größerer Zeilenabstand gewählt werden. Bei kürzeren Zeilenlängen, z. B. für mobile Anwendungen, kann der Zeilenabstand kleiner ausfallen.


Zeichenabstand

Um die Lesbarkeit von hellem Text auf dunklem Hintergrund zu verbessern, sollte der Zeichenabstand um etwa  2% erhöht werden. Der Text sollte nicht gesperrt werden.


Schreibweise

Gemeine, d. h. Kleinbuchstaben, lassen sich deutlicher unterscheiden und leichter lesen als Versalien. AUS DIESEM GRUND LASSEN SICH TEXTE IN VERSALSCHREIBUNG SCHLECHTER LESEN ALS TEXTE IN GEMISCHTER GROSS- UND KLEINSCHREIBUNG.


Hervorhebungen

Um Textpassagen zu betonen, können Hervorhebungen durch (halb-)fette und kursive Schriften vorgenommen werden. Von sehr fetten und sehr mageren Schriftschnitten ist aufgrund des Kontrastes abzuraten. Alternativ können farbige Texthervorhebungen zum Einsatz kommen, dabei sollte auf einen ausreichenden Kontrast geachtet werden. Grundsätzlich sollten Hervorhebungen sparsam eingesetzt werden. Unterstreichungen sind schlecht lesbar und sollten nur in Ausnahmefällen, z. B. für Links, verwendet werden.


Layout

Textanordnung

Text sollte grundsätzlich waagerecht angeordnet werden – von gestürztem oder diagonalem Text ist abzusehen. Ein linksbündiger Flattersatz ist besser zu lesen als ein Blocksatz. Zentrierter und rechtsbündiger Flattersatz sollte vermieden werden. Grundsätzlich sollte auf wenige Worttrennungen geachtet werden. Sofern sie nicht vermieden werden können, sollten diese sinnvoll sein.

Abstände und Anordnung

Der Abstand zwischen Texten und Bildern und zwischen Textspalten sollte mindestens 65 mm betragen. Blicksprünge zwischen Text und Bild sollten möglichst vermieden werden. Inhaltliche Zusammenhänge sollten auch visuell zusammenhängend und klar dargestellt werden. Dazu sollten die Inhalte sprachlich klar strukturiert sein.

 

Beispielgestaltung DIN lang

Bilder

Fotos oder Illustrationen sollen gut erkennbar und in ihrer Aussage eindeutig sein. Deutliche Helligkeits- und Farbkontraste zwischen Vorder- und Hintergrund erleichtern die Erkennbarkeit. Texte sollen nur auf ruhige Bilduntergründe gesetzt werden. Zudem sollten Bilder und Grafiken mit Bildbeschreibungen versehen werden.

Funktionalitäten von Bildern:

Affektiv:

Interesse wecken
Einstieg ins Thema
Dekoration


Achtung: kann vom Inhalt/Thema ablenken

Kognitiv:

Wissen verankern
Zeige- und Hinweisfunktion
Situierungsfunktion
Konstruktionsfunktion
 

Ideal: Bild und Text ergänzen sich gegenseitig

Herausforderung beim Thema Bild

Abstrakte Begriffe sind schwierig darzustellen.
Leicht verständliche Piktogramme erfordern einen hohen zeitlichen Aufwand.

Je abstrakter bzw. vereinfacht eine Darstellung ist, desto einfacher wird sie verstanden. Dies gilt z. B. für Piktogramme/Icons. Je konkreter, exemplarischer ein Abstraktum durch ein Bild aufgelöst wird, desto leichter wird es verstanden (situative Darstellung).

Wenn praktisches Handeln an Bild und Text gekoppelt ist, wird dies gut verstanden.

 


Farbverwendung

Bei dem Einsatz von Farbe sollte grundsätzlich auf einen hohen Kontrast der einzelnen Gestaltungselemente geachtet werden. Im Web gilt nach der WCAG 2.1 als Untergrenze das Kontrastverhältnis von 4,5:1. Im Druck sollte ein Michelson-Kontrast von 0,7 generell nicht unterschritten werden. 

Dies gilt vor allem für die Darstellung von Text. Bei schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund (oder umgekehrt) ist der Kontrast z. B. optimal. Bei der Verwendung von Negativtext sollte die Schriftgröße um 10% und die Laufweite um 2% erhöht werden. Zudem sollte bevorzugt ein kräftigerer Schriftschnitt zum Einsatz kommen.

Nach Möglichkeit sollte Text nicht über Bilder oder Farbverläufe gesetzt werden. Farben sollten sparsam eingesetzt und klar voneinander abgegrenzt werden, z. B. durch Abstände oder einen hohen Kontrast. Rot-Grün-Kombinationen und Komplementärkontraste sollten grundsätzlich vermieden werden.

Da die Kontrastbewertung von vielen variablen Faktoren wie zum Beispiel dem Medium und den verwendeten Farben abhängt, empfiehlt sich eine Absicherung über den Kontrastrechner von leserlich.info. Dieser gibt die notwendigen Werte des Michelson-Kontrast im Druck bzw. das Kontrastverhältnis im Web aus.

Direkt zum Kontrastrechner


Digitale Medien

Viele der hier vorgestellten Gestaltungsregeln sind grundlegende Richtlinien, die für alle Medien anwendbar sind. Bei der Umsetzung von Webanwendungen sind weitere Regeln zu beachten. Sie werden hier kurz vorgestellt und in Form einer Linksammlung für verschiedene nationale und internationle Richtlinen sukzessive ergänzt werden. Da das Thema Schriftgrößen teilweise nicht ausreichend betrachtet wird, folgt hier eine zusätzliche Regel:

In digitalen Medien werden Schriftgrößen nicht in Punkt, sondern in Pixeln angegeben. Die auf den Ausgabegeräten zur Verfügung stehende Bildschirmauflösung hat dadurch direkten Einfluss auf die jeweils dargestellte Schriftgröße. Aus diesem Grund wird – je nach Medium ­– die Schriftgröße sehr unterschiedlich wiedergegeben. Deshalb liegen für die verschiedenen Geräte Durchschnittswerte vor, die in Bezug auf Bildschirmauflösungen, also Pixelgrößen, verwendet werden.

Um zu gewährleisten, dass digitale Anwendungen auf unterschiedlichen Geräten gleichermaßen gut angezeigt werden, muss die Gestaltung in der Lage sein, auf unterschiedliche Bildschirme und Formate adaptierbar zu sein. Ein vertikaler Aufbau einer Website gewährleistet dabei, dass die einzelnen Elemente ohne Vergrößern oder Verkleinern gut sichtbar sind und durch Scrollen angezeigt werden können. Umfangreiche Richtlinien für die barrierefreie Darstellung digitaler Medien sind hier zu finden:

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG, engl. »Richtlinien für barrierefreie Webinhalte«) des World Wide Web Consortiums (WC)

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) Umsetzung aller öffentlich zugänglichen Webanwendungen von Behörden der Bundesverwaltung