Wasserzeichen

Die Bildmarke darf von Institutionen der Kategorien 1 und 2 als Wasserzeichen auf einem Fond aus SH Blau oder Silber (ausschließlich Staatskanzlei) verwendet werden. Bei der Verwendung auf SH Blau darf die Bildmarke sowohl heller als auch dunkler als der jeweilige Fond sein. Silber darf nur aufgehellt werden. Die Differenz der Farbwerte sollte bei ca. 20% liegen. Die Differenz der Farbwerte wird durch Transparenzen im Fond oder in der Bildmarke erreicht.

Die zwei Teile der Bildmarke werden in der Vergrößerung als Wasserzeichen (siehe Abbildung unten) enger zueinander positioniert. Für diese Verwendung muss die Bildmarke immer gut wiedererkennbar positioniert werden.